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RE: Verbot! |
Beitrag Kennung: 163442
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Zitat: |
Frank-GTH hat am 21. September 2008 um 00:40 Uhr folgendes geschrieben:
Das Aufheben von Rüben oder Kartoffeln, wenn sie beim Be- oder Entladen außerhalb des Geländes fallen, für das die Bahn zuständig ist, dürfte keine Rechtswidrigkeit sein. Dann kommt es nur drauf an wer schneller ist, Pfiffikus oder der Bahnbeamte. |
Wenn diese Feldfrüchte in hohem Bogen über den Zaun aus dem Bahnhofsgelände heraus fallen, dann bekommen sie Druckstellen, die eine längere Lagerung fast unmöglich machen.
Pfiffikus,
der sich da lieber durch §62 (1b) legitimieren lässt
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