im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
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Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 663997
Inge Hannemann: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
############################
Ich bitte Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Für die Unterschrift ist eine Registrierung auf dem Portal „epetitionen.bundestag.de“ notwendig. Da mir bekannt ist, dass dieses nicht alle mögen oder auch möglich ist, hänge ich eine Unterschriftenliste bei, die ebenso anerkannt wird – sofern sie rechtzeitig bei mir eingeht.
Die Petition läuft einschließlich bis zum 18. Dezember 2013 und bis dahin muss ich die Listen eingereicht haben. Benötigt werden innerhalb dieser vier Wochen 50 000 Unterschriften!!!!
Ich bin der festen Meinung und Hoffnung, dass wir sie zusammen bekommen. Betroffen sind wir alle – auch die, die noch im Arbeitsverhältnis stehen – da auch sie morgen erwerbslos sein könnten. Siehe aktuell Praktiker und Max Bahr Baumarkt.
Sanktionen nach dem SGB II und XII stellen in ihrer jetzigen Form eine bedrohliche Existenzgefährdung dar. So ist zu beobachten, dass Erwerbslose, selbst wenn sie noch nie davon betroffen waren, vor den Sanktionen Ängste entwickeln. Ein Damoklesschwert, welches über sie schwebt und sie dann lieber auch Nachteile in Kauf nehmen, anstatt ihre Rechte einzuklagen. Damit wird und ist ein Angstsystem entwickelt wurden, welches die Menschen in eine Abhängigkeit der Jobcenter führt. Sanktionen dürfen niemals eine erzieherische Maßnahme sein. So werden sie jedoch intern vermittelt und an das soziale Gewissen der Mitarbeiter appeliert. Das soziale Gewissen sollte und muss aus dem Kennen der Menschenrechte und Würde bestehen.
Artikel 25:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltstitel durch unverschuldete Umstände.
Artikel 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 3:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 12:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
aus: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
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Bitte unterschreibt die Petition verteilt die Informationen zu der Petition weiter.
im Forum Thüringen seit: 25.11.2013
5 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 665108
Ich würde gern auch unterzeichnen leider komme ich nicht rein. Ich kann mich nicht anmelden und somit auch nicht unterzeichnen. Ich will es morgen mal über einen anderen Rechner versuchen.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 697941
Zitat:
Sollen Langzeitarbeitslose, die Termine versäumen oder Jobs ablehnen, bestraft werden, in dem man ihnen das Geld kürzt? Diese Frage spaltet den Bundestag. Das wurde am Freitag, 6. Juni 2014, deutlich, als die Abgeordneten über einen Antrag der Linken (18/1115), die sogenannten Hartz-IV-Sanktionen komplett abzuschaffen, in erster Lesung debattierten.
Linke: Hartz-IV-System ist „schikanös“
Für Die Linke gibt es keinen Zweifel: Wer eine „angstfreie Gesellschaft“ wolle, der müsse das „schikanöse Hartz-IV-System“ und die Sanktionen abschaffen, so die Parteivorsitzende Katja Kipping. Die Möglichkeit, dass das Arbeitslosengeld II erst um 30 Prozent, dann um 60 Prozent gekürzt und schließlich ganz gestrichen werden könne, hänge wie ein „Damoklesschwert“ über den Betroffenen.
Rein rechnerisch kämen derzeit auf eine freie Stelle neun Arbeitsuchende - Erwerbslosigkeit sei mithin keine individuelle Schuld, sondern habe mit dem derzeitigen Wirtschaftssystem zu tun. Hartz IV habe zu schlechteren Löhnen und familienunfreundlichen Arbeitszeiten geführt, das System habe das Ziel, „Menschen gefügig zu machen“ und „ihre Widerstandsfähigkeit zu schwächen“.
Die Sanktionen seien Ausdruck eines „paternalistischen Erziehungsstaates“ und stünden im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem es ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gebe: „Grundrechte kürzt man einfach nicht“, so Kipping.
Grüne wollen Sanktionsmoratorium
Das sehen die Grünen grundsätzlich ähnlich - sind aber skeptisch, was eine komplette Abschaffung der Sanktionen betrifft. Das Bundesverfassungsgericht habe aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet, so Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieses Existenzminimum müsse man „verteidigen“ und „Menschen tatsächlich gewähren“.
Diesen und den Maßstäben einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden ausgrenze, genügten die derzeitigen Sanktionen und die Sanktionspraxis nicht. Die „meisten Sanktionen“ seien „demütigend, häufig unnötig und meist kontraproduktiv“. Strengmann-Kuhn sprach sich für ein Sanktionsmoratorium aus. Die Strafen sollten so lange ausgesetzt werden, bis man die Regeln so geändert habe, dass eine inklusive Gesellschaft tatsächlich gewährleistet sei.
Er sei allerdings skeptisch gegenüber einer sofortigen Abschaffung aller Sanktionen. Im vergangenen Jahr seien 9.000 Menschen die Leistungen komplett gestrichen worden, rund 5.000 von ihnen seien unter 25 Jahre alt gewesen. Die totale Streichung sei aber mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar und gerade bei jungen Menschen nicht sinnvoll. Sie „gehört abgeschafft“.
SPD: Darüber reden, welche Sanktionen sinnvoll sind
Differenziert argumentierte die SPD-Arbeitspolitikerin Dagmar Schmidt. Es sei selbstverständlich, dass der Staat ein Existenzminimum sichere, genauso selbstverständlich sei aber auch, dass sich jeder darum bemühen müsse, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Dass man „von allen Menschen etwas erwartet“ und sie nicht „bedingungslos alimentiert“, habe etwas mit Respekt zu tun.
Das Prinzip von „Fördern und Fordern“ sei nicht Ausdruck eine paternalistischen, sondern eines „emanzipatorischen Sozialstaates“. Schmidt sagte, man müsse darüber sprechen, ob die Sanktionen in der jetzigen Form ihre Ziele erfüllten. Das sei insbesondere bei den unter 25-Jährigen fraglich. Deshalb habe man deren Überprüfung im Koalitionsvertrag vereinbart.
Auch Sanktionen, die die Kosten der Unterkunft beträfen, seien ein harter Eingriff in die Existenz. Wichtiger aber, als grundsätzlich über Sanktionen zu sprechen, sei es zu klären, ob der Betreuungsschlüssel in den Arbeitsagenturen so gut sei, dass etwa Eingliederungsvereinbarungen zu einem Erfolgsinstrument werden könnten.
Union hält Sanktionen für Ausdruck der Fairness
Für eine Beibehaltung der Sanktionen plädiert die Unionsfraktion. So sagte der CDU-Arbeitspolitiker Albert Weiler, der Antrag der Linken sei „Wahlkampfpropaganda“. 97 Prozent der Hartz-IV-Bezieher seien davon nicht betroffen; Die Linke solle aufhören zu suggerieren, es handele sich dabei um ein „Massenphänomen“.
Überall seien Regeln nötig und dass es Sanktionen bei Regelverstößen gebe, sei ein Ausdruck der „Fairness“ gegen über den Arbeitgebern und -nehmern sowie den Arbeitslosen, die sich regelkonform verhielten.
Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 701891
Die Unverschämtheit des Tages kommt von den GRÜNEN:
Zitat:
Grüne für Sanktionsmoratorium
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen vorläufigen Stopp von Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II. In einem Antrag (18/1963) schreibt sie, dass bei der Sanktionierung eine grundlegende Reform nötig sei. Die Verhängung von Sanktionen müsse die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein faires Verhältnis setzen. Dies sei aber derzeit nicht der Fall, vielmehr werde durch Sanktionen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Frage gestellt, kritisieren die Grünen.
Die Abgeordneten fordern deshalb unter anderem, den Grundbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Sanktionen auszunehmen. Deshalb dürften höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden. Für Unter-25-Jährige sollen die derzeit geltenden verschärften Sanktionsinstrumente abgeschafft werden. Außerdem sollen keine Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn Fähigkeiten, Wünsche und Vorschläge des Einzelnen nicht berücksichtigt werden und keine Wahl zwischen angemessenen Förderangeboten besteht, verlangen die Grünen. Auch bei der Ablehnung von Arbeitsangeboten, die unterhalb des tariflichen oder ortsüblichen Entgeltes liegen, sollen nach dem Willen der Fraktion künftig keine Sanktionen mehr drohen.
[Quelle: Deutscher Bundestag]
Da fehlt einem doch glatt jegliches Wort.
Verarschen von Wählern war ja schon immer das Lieblingsthema der Partein, aber dieses nun - schlägt den Opfern - die blanke Faust ins Gesicht.
Schon vergessen - GRÜNE !!!
Ihr habt doch diese Menschenverachtung ins Leben gerufen und ein Jahrzehntlang geduldet. Ihr habt immer mitgemischt und verschlimmbessert.
Pfui GRÜNE.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 715981
Zitat:
CSU will "Hartz-IV-Aufweichungen" stoppen
Die CSU will nach den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Aufweichungen der Hartz-IV-Sanktionen stoppen.
Seehofer sagte der "Bild am Sonntag": "Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern. Die Agenda 2010 war ja wohl nicht die verkehrteste Reform in Deutschland und steht für das Prinzip des Fördern und Forderns. Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen."
Plattform der Hetze ist wie fast immer die Springerpresse.
Man kann den sechs Millionen Erwerbslosen zwar keine existenzsichernden Arbeitsstellen bieten - aber die Willkürgesetze, mit denen man den Schwächsten unserer Gesellschaft nach Belieben ihre rechtlich zustehende Stütze kürzen kann, die sollen trotzdem in aller Härte bestehen bleiben.
Wofür nochmal genau steht das "S" im Parteinamen der CSU?
Soziopathen?
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 721748
Arnd Pollmann: "Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig"
Dass man über derartige Selbstverständlichkeiten noch über die Medien diskutieren muss, sagt schon viel aus über den Grad der Zivilisation - und den Urteilen des hochgelobten Bundesverfassungsgerichts.
Über sechs Millionen Leistungsgeldempfänger, dazu weitere 10 Millionen Armutslöhner denen man keine Arbeitsstelle zum Leben anbieten kann - aber Sanktionen werden fröhlich in Millionenhöhe verhängt, weil man angeblich Arbeitsscheue disziplinieren will. Muss man noch mehr darüber schreiben, wie menschenverachtend die Hartz-Gesetze sind, auf die die SPD heute noch stolz ist?
im Forum Thüringen seit: 21.06.2008
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RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 721811
Die Sanktionen sollten verschärft keiner hat das Recht auf Kosten derer zu leben die redlich ihre Arbeit machen.
Es ist nicht zu viel verlangt den Forderungen der zuständigen Ämter zu folgen.
Zum anderen Einführung eines Allgemeindienstes täglich 6 Stunden für arbeitsfähige Hartz IV Empfänger.
Wer Geld erhält muss Gegenleistung bringen.
Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
22.10.2014 ~ 18:01 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 721834
Zitat:
Es ist nicht zu viel verlangt den Forderungen der zuständigen Ämter zu folgen.
Das muss gerade einer sagen der das Wort Arbeit noch nicht einmal Fehlerfrei Buchstabieren kann!
im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
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RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 721836
Zitat:
StaGe hat am 22. Oktober 2014 um 17:25 Uhr folgendes geschrieben:
Die Sanktionen sollten verschärft keiner hat das Recht auf Kosten derer zu leben die redlich ihre Arbeit machen.
Wer Geld erhält muss Gegenleistung bringen.
Sippenhaft gehört abgeschafft.
Eheleute sind einzeln zu bewerten und nicht zusammen.
Darum Arbeitslosengeld II, oder Sozialhilfe wie es vor 2003 gewesen ist.
Jedem ein Bankkonto außerhalb des Parks, der unverschuldet in Armut abrutscht.
Meister
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 22.10.2014 18:07.
im Forum Thüringen seit: 21.06.2008
91 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 722607
Zitat:
Meister hat am 23. Oktober 2014 um 22:25 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
StaGe hat am 23. Oktober 2014 um 17:53 Uhr folgendes geschrieben:
Nicht persönlich werden sonst kann es schnell ein paar Euros kosten.
Der Euro ist nichts wert,und das
EK 1 bekommste trotzdem nicht.
Meister
Ja für den der nichts weiter tut als von Früh bis Spät hier seinen hoch geistigen unsachlichen Müll abzulassen für den das Wort arbeiten ein Fremdwort ist klar für den ist der Euro nichts wert.
Wenn ich hier sehe das Du täglich sehr viele Stunden hier verbringst zeigt mir das was Du für ein armseliger Mensch bist bezüglich Freunde und Hobbys.
Traurig eigentlich wenn man so stupide dahin lebt .
Das EK I war eine militärische Auszeichnung.
Und das Goldene Parteiabzeichen dafür bin ich zu spät geboren.
Na vielleicht klappt es mit den Bundesverdienstkreuz
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 786009
Sanktionen abschaffen! – Schreiben an die Abgeordneten
Liebe/r Leserinnen und Leser!
Am 01.10. 2015 wird im Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) und über eine sanktionsfreie Mindestsicherung für alle in Deutschland lebenden bedürftigen Menschen diskutiert und abgestimmt.
Selbstverständlich ist es jedem freigestellt, und auch gewünscht, ein eigenes Schreiben zu verfassen oder dieses Schreiben in ihrem /seinem Sinne zu verändern oder zu ergänzen.
Es stellt lediglich eine Hilfe dar.
Was ist zu tun?
Schreiben markieren: linke Maustaste gedrückt halten und bis Ende Text ziehen
Schreiben kopieren: (Windows: Strg. + c; Mac: cmd + c)
Schreiben in Email einsetzen: (Windows: Strg. + v; Mac: cmd + v)
im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
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RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 786229
Zitat:
StaGe hat am 25. Oktober 2014 um 17:46 Uhr folgendes geschrieben:
Ja für den der nichts weiter tut als von Früh bis Spät hier seinen hoch geistigen unsachlichen Müll abzulassen für den das Wort arbeiten ein Fremdwort ist klar für den ist der Euro nichts wert.
Verfaulte Backe, da habe ich doch noch den richtigen Mülleimer gefunden.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 908010
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Jahresvorschau für 2018 online gestellt.
Das Vorlageverfahren [BVerfG 1 BvL 7/16] zu den SGB II-Sanktionen ist nun von Platz 25 im Jahr 2017 auf Platz 22 im Jahr 2018 gerutscht.
Wenn ein Jahr Verzögerung 3 Plätze Vorrücken einbringen, dann sind noch 6 Jahre bis zu zur endgültigen Entscheidung Zeit.
Rein rechnerisch
Worum ging es noch mal? Um die gravierendste Verletzung der Würde der Menschen im Sozialrecht!!!
Daran wird deutlich, dass die konstanten und stetigen Verstöße gegen das Recht auf das physische und soziokulturelle Existenzminimum durch Sanktionen augenscheinlich Politik und dem Bundesverfassungsgericht völlig egal sind.
Dazu ein aktueller Spiegelartikel:
Die BA hat in einem Jahr fast eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt.
Fast in einem Drittel der Fälle sind Haushalte mit Kindern betroffen. http://www.spiegel.de/wirtschaft/hartz-i...-a-1195095.html
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 919675
Auf Antrag der Linken werden die Sanktionen im SGB II im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung thematisiert.
Dazu gibt es umfangreiche Stellungnahmen, diese können hier nachgelesen werden: https://tinyurl.com/yb9ngett
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 924032
Da es die Mainstream-Presse nicht für notwendig hält, über den Protest gegen den elementarsten Verstoss der Menschenwürde zu berichten, verlinke ich diesen Blogeintrag.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 927181
Was wir als Beistände und Aktivisten schon lange wissen, wird nun bestätigt!
Wissenschaftler und Forscher stellt fest:
Die verscharfte Sanktionspraxis gegen unter 25 Jährige erfüllt mindestens den Straftatbestand der Diskriminierung.
Und er argumentiert dabei nicht mit dem Grundgesetz, sondern aus mitmenschlicher Sicht:
Zitat:
Studien belegen, dass solche Strafmaßnahmen nur für einen kleinen Teil der Betroffenen eine antreibende „Push-Funktion“ hätten. „Für einen anderen Teil ist das aber ein Tritt in die Depression, erklärte er. Das gelte für Jugendliche und für Erwachsene gleichermaßen.
Er plädiere schon seit langem dafür, Hartz IV auf ein Belohnungssystem umzustellen, sagte der Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Die Menschen dürfen nicht dafür bestraft werden, wenn sie etwas nicht schaffen. Sie müssen vielmehr dafür belohnt werden, wenn sie etwas schaffen.“ Vorstellbar sei etwa eine einmalige Zahlung von 200 oder 300 Euro, wenn jemand etwa eine Qualifizierungsmaßnahme abschließt oder eine Ausbildung beginnen kann. Wer länger arbeitslos sei und den Einstieg in die Arbeitswelt nicht schaffe, benötige „Unterstützung und Ermutigung und nicht eine Drohung mit Sanktionen im Hintergrund“. Nur dann könne das Selbstwertgefühl wieder aufgebaut werden.
[Quelle: wie oben]
Quizfragen:
Wie nennt man ein Wirtschaftssystem, in dem selbst dieser Vorschlag aus "ökonomischen Gründen" abgelehnt wird?
Vorbildlich?
Ein Gewinn für alle?
Realpolitische Vernunft einer politischen Mitte?
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 929638
Zitat:
Müller will Hartz-IV-Sanktionen für Kinder abschaffen
Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen sollen laut Müller von den Sanktionen, die ihre Eltern betreffen, ausgenommen werden.
Hähhhh???
Warum nur bei den Eltern/Alleinerziehenden mit Kind abschaffen, wo es doch ohnehin nicht genug existenzsichernde Arbeitsplätze für alle gibt?
Gibt es nur einen einzigen stichhaltigen Grund, warum man an Sanktionen festhält?
Zitat:
Zitat:
Die Abschaffung jeglicher Sanktionen lehnte der Regierende Bürgermeister allerdings ab. Es gebe auch Komplettverweigerer und mit denen müsse irgendwie umgegangen werden, sagte er.
[Quelle: wie oben]
Gegenvorschlag:
Mindestlohn auf 13 Euro hochsetzen, damit man von seiner Arbeit leben kann.
Und dann denjenigen, die keine existenzsichernde Stelle finden [aber sich darum bemühen], eine gesellschaftliche Mindestteilhabe von 1.139 EUR [siehe Pfändungsfreigrenze] auszahlen.
Und wer sich dann als "Komplettverweigerer" [was für jeden Bürger ein vom Grundgesetz gesichertes Recht ist] herausstellt, der bekommt eben maximal 20 Prozent Abzug?
Oder ist das schon zu sozial und demokratisch?
im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1393 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 929701
Zitat:
gastli hat am 19. September 2018 um 08:43 Uhr folgendes geschrieben:
Und wer sich dann als "Komplettverweigerer" [was für jeden Bürger ein vom Grundgesetz gesichertes Recht ist] herausstellt, der bekommt eben maximal 20 Prozent Abzug?
Oder ist das schon zu sozial und demokratisch?
Nö.
Niemand hat in irgendeiner Gesellschaftsordnung das Recht, sich komplett und vorsätzlich einer Wertschöpfungskette zu entziehen und für sich selbst zu entscheiden, auf Kosten anderer zu leben.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre in der Tat ein sehr mächtiges Instrument, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Doch dürfte dieses keinesfalls höher als der derzeitige Regelsatz liegen. Und leider wird ein funktionierendes bedingungsloses Grundeinkommen durch den derzeit geltenden Mindestlohn blockiert. (Welcher realistisch rechnende Unternehmer wäre bereit, für den Arbeitseifer so mancher Leute den von Dir erträumten Mindestlohn von 13 Euro zu zahlen?)
Pfiffikus,
der den Artikel 12 GG nicht als Schlaraffenlandartikel interpretieren kann
Hier in dieser BRD gibt es Menschen, die so viele Aktien besitzen, dass sie nur auf die Ausschüttung der Dividenden warten müssen.
Hier in dieser BRD gibt es Menschen, die so viel Vermögen besitzen, das sie allein von den Zinsen leben können.
Hier in dieser BRD gibt es Menschen mit Beruf "Sohn/Tochter", die nichts können außer Geld verprassen.
Hier in dieser BRD gibt es Menschen,, die so viel Geld geerbt haben, dass sie es in ihrer kompletten Lebenszeit nicht wieder loswerden können.
All diese Menschen leben auf Kosten anderer.
Nämlich auf Kosten der Menschen, die unter Arbeitshetze und ständigem Lohndruck in den Firmen schuften, die anschließend Gewinne als Dividenden ausschütten.
Sie leben auf Kosten der Menschen, die in dem Betrieb malochen, aus dessen Gewinnen sich die von Beruf "Sohn/Tochter" und Firmenerben ein mehr als fürstliches Leben gönnen.
Sie leben auf Kosten von allen Menschen, die Kredite für ihr Eigenheim abarbeiten und dafür so viel Zinsen zurückzahlen müssen, dass die zurückgezahlte Summe unterm Strich mehr als das Doppelte beträgt.
Zusammengefasst:
All das sind Leute, auf Kosten anderer leben.
Für die alle anderen mitschuften müssen.
DAS sind die Totalverweigerer!!!
Dazu passt und gehört:
Zitat:
NRW-Wohlfahrtsverbände kritisierten Hartz-IV-Strafen
In Nordrhein-Westfalen treffen die Sanktionen pro Monat rund 32.700 Leistungsempfänger. Wohlfahrtsverbände: „Unangemessen, unsozial“.
...
Höhe und Umfang der Leistungskürzungen stehen in keiner angemessenen Relation zur Schwere der Verstöße“, sagt Vorsitzender Christian Heine-Göttelmann.
Und das kann man wohl nur unterstreichen.
Oder ist euch bekannt, dass bei einem verurteilten Mörder oder sonstigen Straftäter als Sanktion die Essensrationen um 30 Prozent gekürzt werden – bis hin zur Vollsanktion?
Gegen Menschen, die im kapitalistischen System keine Arbeitsstelle finden von der sie leben können, werden solche Strafen aber lachend verhängt.
Und das wird dann NICHT als menschenverachtendes Regierungsverbrechen bezeichnet, sondern als "Politik der Mitte".
gastli, der absolut für absolut unangebracht hält in diesem Zusammenhang irgendwie vom Schlaraffenland zu faseln.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 21.09.2018 07:58.
im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1393 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 929845
Zitat:
gastli hat am 21. September 2018 um 07:51 Uhr folgendes geschrieben:
gastli, der absolut für absolut unangebracht hält in diesem Zusammenhang irgendwie vom Schlaraffenland zu faseln.
Wie Du leicht nachlesen kannst, bezog ich dieses Wort "Schlaraffenland" ausschließlich auf Deine eigenwillige Interpretation des Artikels 12 aus dem Grundgesetz. Auf die anderen Teile Deines Beitrages habe ich das keineswegs bezogen. Große Teile Deiner Replik hättest Du Dir also sparen können.
Vor mehr als 10 Jahren, als orca noch "Torsten" hieß, hatte ich meine Interpretation von Artikel 12 GG anhand eines sehr exotischen Berufes schon einmal ins Forum gestellt.
Pfiffikus,
der immer noch der Meinung ist, dass Du diesen Artikel viel zu großzügig auslegen willst
Die sogenannten Jobcenter sollen nur noch als Vermittler agieren dürfen, nicht aber mehr als auszahlende Behörde. Und Sanktionen soll es gar nicht mehr geben, sondern stattdessen eine sanktionsfreie Garantiesicherung. Über die Höhe steht nix dabei und bislang ist es auch nur ein Positionspapier und kein Grundsatzprogramm, welches auch nicht vor 2020 fertig wird.
Und selbst wenn, dann wird der gesamte Bereich "Soziales" ohnehin als allererstes in den Koalitionsverhandlungen zum Abschuss freigegeben.
Von daher ist diese Meldung auch nicht höher anzusehen als eine Randnotiz.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 939921
Zitat:
Bundesverfassungsgericht Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen
Wie stark darf der Staat das Existenzminimum kürzen: Diese Frage beschäftigt nun die Verfassungsrichter. Arbeitsminister Heil will Strafen erhalten, um die "zumutbare Mitwirkung" weiterhin einfordern zu können.
Zusammenfassung von Tag 1 am Bundesverfassungsgericht!
Es war zumindest lustig zuzuhören - wie der Chef der Bundesagentur Scheele sich selbst blamierte und im 2. Teil der Anhörung am Nachmittag - doch tatsächlich behauptete: Die Sanktionen können ja jederzeit aufgehoben werden, wenn der Betroffene seine Pflichten nachholt - gleichzeitig aber darauf beharrte - dass dies keine Ermessensfrage für die Sachbearbeiter sein kann!
Es war bemerkenswert, wie die Regierungsseite sich immer wieder davor drückte, sich der Grundsatzfrage zu den tatsächlichen Konsequenzen - welche sich aus den Sanktionen ergeben, zu stellen!
Noch interessanter wurde es allerdings, als Scheele versuchte eine Gesamtrechnung zu der Anzahl der tatsächlichen Sanktionen aufzumachen.
Ganz ehrlich?
Alles in allem kann man von Tag 1 sagen:
Zeitweise glaubte man im falschen Film zu sein.
Die Regierungsbank hat sich mit Inkompetenz und pauschalen Floskeln blamiert, so das man schon fast den Eindruck bekommen konnte, dass der /die eine oder andere RichterIn sich innerlich über die unsäglichen Argumente von Regierungsseite amüsierte.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2265 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 1003698
Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nach dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zu ändern [BR-Drucksache 358/20].
Dabei sollten unter anderem folgenden Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:
- Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.
Damit bezieht der Bundesrat menschenverachtend Position.
Sanktionen sollen zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung und Fortsetzung der Niedriglohnpolitik in dieser BRD weiter aufrechterhalten werden!
im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1393 erhaltene Danksagungen
RE: Petition für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII
Beitrag Kennung: 1003728
Zitat:
gastli hat am 27. September 2020 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Dabei sollten unter anderem folgenden Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:
... mit anderen Worten ein BGE, welches vor allem unter der Bedingung gezahlt wird, dass der Empfänger nicht arbeiten geht, über die Hintertür einführen.
Generell bin ich ja ein Fan vom BGE. Nur einen wesentlichen Mangel hat diese Petition: Dass dieses BGE nur unter der genannten Bedingung gezahlt werden soll. Das ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Gerechter wäre , wenn dieses BGE für alle Menschen gefordert würde.
Über die Höhe dieses BGE kann man ja streiten. Angenehm realistisch fällt auf, dass dieses BGE nicht in der unverschämten Höhe gefordert wird, wie es damals eine gewisse Susanne Wiest in einer Petition erreichen wollte.
Zitat:
gastli hat am 27. September 2020 um 18:29 Uhr folgendes geschrieben:
Damit bezieht der Bundesrat menschenverachtend Position.
Kannst Du das mal bitte präzisieren?
Ist das verachtend gegenüber den Menschen, die von der Petitionsforderung ausgenommen wurden, die täglich morgens aufstehen, um zur Arbeit zu gehen und den Gegenwert für das ausgezahlte Geld erarbeiten?
Oder hältst Du es verachtend gegenüber den Menschen, die die oben genannte Bedingung erfüllen?
Pfiffikus,
der Deine Formulierung nicht für präzise genug hält
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.
Wobei ich zusätzlich anmerke, dass jegliche Sanktion, mit der Folge der Kürzung des Regelsatzes und oder der Kosten der Unterkunft menschenverachtend ist.
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