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Hartz IV - Paulines Pech
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holgersheim
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Wohnort: Gera
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04.06.2008 ~ 16:55 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
163 erhaltene Danksagungen
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Hartz IV - Paulines Pech |
Beitrag Kennung: 138532
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Ein Artikel aus der Frankfurter Rundschau.
Zitat: |
Georg Heil spendet regelmäßig für gute Zwecke. Diesmal sollte das Geld nicht an eine Organisation wie die SOS-Kinderdörfer gehen, sondern einem Mädchen direkt zukommen, Pauline aus Rostock, elf Jahre alt. Heil, 75, hatte in der FR gelesen, was Pauline über ihr Leben erzählt, ein Leben zu den finanziellen Bedingungen von Hartz IV.
Den Rentner rührte das Mädchen, und er überwies der Mutter von Pauline und ihren beiden Geschwistern in zwei Raten zusammen 250 Euro. Das freute diese - aber nur kurz, denn ein Anonymus zeigte die Familie beim Rostocker Hanse-Jobcenter an, woraufhin dieses die Spende auf die monatliche Hartz-IV-Überweisung anrechnete. Heil hatte also unfreiwillig das Jobcenter bedacht.
"Ich stehe voll und ganz hinter diesem Staat", sagt Heil, ein eingefleischter Sozialdemokrat aus dem hessischen Seeheim-Jugenheim. Er leitet damit, um nicht falsch verstanden zu werden, seine Staatsschelte ein. Noch immer regt er sich auf, obwohl die Sache nun schon ein paar Wochen zurückliegt und der empörte Rentner, der unter anderen seinen Vorsitzenden Kurt Beck informiert hatte, erreichte, dass die Rostocker Behörde inzwischen von einer Rückforderung der 250 Euro absieht. Das Jobcenter hat Paulines Mutter aber auch klar gemacht, dass dies eine Ausnahme gewesen sei.
Heil geht es ums Prinzip. Der Staat treibe Menschen, die helfen wollen "in die Illegalität", sagt er. Laufende Überweisungen an Kinder in Ländern Afrikas oder Asiens seien in Ordnung, Unterstützung für Arme im eigenen Land nicht.
Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kennt das Thema vom Grundsatz. Es taucht jährlich, so sagt sie, vor Konfirmation und Kommunion auf und heißt: Dürfen Kinder aus Hartz-IV-Familien ihre Geschenke behalten? BA und Bundesarbeitsministerium haben sich abgestimmt und verkündet: "Spenden und angemessene Geschenke zu besonderen Anlässen" können anrechnungsfrei bleiben. Ob eine Spende als Geschenk oder als Einkommen berücksichtigt wird, bleibt jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. Die setzt voraus, dass ein ALG-Empfänger eine Gabe auch meldet - oder, wie im Fall Pauline, denunziert wird. |
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