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RE: Miet-Verarschung |
Beitrag Kennung: 914306
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Zitat: |
BodoRammel hat am 19. April 2018 um 19:33 Uhr folgendes geschrieben:
Jetzt kann er wohl keinen Widerspruch mehr erheben, weil er auf die Art wohl ofiziell "zugestimmt" hat. |
Im Prinzip ja. Das nennt man "konkludentes Handeln".
Einen Lichtblick könnte es geben, wenn der Kollege den ausgeübten Druck nachweisen kann. Dann würde es sich nicht um konklodentes Handeln, sondern um eine genötigte Handlung handeln.
Pfiffikus,
der nicht daran glaubt, dass das Dein Kollege ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen kann
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