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BodoRammel   BodoRammel ist weiblich FT-Nutzerin
41 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gotha



19.04.2018 ~ 19:33 Uhr ~ BodoRammel schreibt:
images/avatars/avatar-2107.jpg im Forum Thüringen seit: 11.01.2017
0 erhaltene Danksagungen
Miet-Verarschung Beitrag Kennung: 914301
gelesener Beitrag - ID 914301


Ein Kollege von mir hat ne Mieterhöhung bekommen und dann auf Druck des Vermieters ihn sofort rauszuwerfen, erstmal gezahlt. Jetzt kann er wohl keinen Widerspruch mehr erheben, weil er auf die Art wohl ofiziell "zugestimmt" hat. Meinte ein Freund von dem der Bruder Anwalt ist. Stimmt das? Wäre oberblöd und kann ich so nicht verstehen..



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.947 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



19.04.2018 ~ 20:51 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1397 erhaltene Danksagungen
RE: Miet-Verarschung Beitrag Kennung: 914306
gelesener Beitrag - ID 914306


Zitat:
BodoRammel hat am 19. April 2018 um 19:33 Uhr folgendes geschrieben:
Jetzt kann er wohl keinen Widerspruch mehr erheben, weil er auf die Art wohl ofiziell "zugestimmt" hat.
Im Prinzip ja. Das nennt man "konkludentes Handeln".

Einen Lichtblick könnte es geben, wenn der Kollege den ausgeübten Druck nachweisen kann. Dann würde es sich nicht um konklodentes Handeln, sondern um eine genötigte Handlung handeln.


Pfiffikus,
der nicht daran glaubt, dass das Dein Kollege ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen kann



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Super_Mario   FT-Nutzer
22 geschriebene Beiträge
Wohnort: Jena



20.04.2018 ~ 17:21 Uhr ~ Super_Mario schreibt:
images/avatars/avatar-2151.jpg im Forum Thüringen seit: 20.04.2018
0 erhaltene Danksagungen
RE: Miet-Verarschung Beitrag Kennung: 914356
gelesener Beitrag - ID 914356


Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Unter dem Stichwort konkludentes Handeln wurde recht aktuell ein ähnlicher Fall beschlossen:

"Die Richter betrachteten aber die Zahlung der höheren Miete als so genanntes "konkludentes Handeln" und in diesem Handeln ist stets das Einverständnis enthalten. Zwar wurde im genannten Urteil des BGH unter VIII ZB 74/16 nicht über die Frage verhandelt, ob bereits eine Zahlung ausreiche und daraus ein konkludentes Handeln abgeleitet werden kann, Experten gehen aber davon aus. Ob die Zahlung dabei per Dauerauftrag oder einzeln als Zahlung ausgelöst wurde war den Karlsruher Richtern dabei egal."
(Quelle: https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Aktuell-neue-Urteile-des-BGH-zum-Mietrecht-1413)

Ich denke, wenn der Kollege die "Drohungen" nicht schriftlich hat (was auch nur ein sehr dummer Vermieter machen würde, schätze ich), dann sieht es eher schlecht aus...



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flowers   FT-Nutzer
3 geschriebene Beiträge
Wohnort: Bayern



18.07.2018 ~ 21:13 Uhr ~ flowers schreibt:
im Forum Thüringen seit: 17.07.2018
0 erhaltene Danksagungen
RE: Miet-Verarschung Beitrag Kennung: 924011
gelesener Beitrag - ID 924011


Würde da nur schriftlich reagieren und ggf. einen Anwalt einschalten...



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Aschemännl   Aschemännl ist männlich FT-Nutzer
1.096 geschriebene Beiträge
Wohnort: zu Hause



21.07.2018 ~ 00:03 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
images/avatars/avatar-1866.jpg im Forum Thüringen seit: 14.04.2013
216 erhaltene Danksagungen
RE: Miet-Verarschung Beitrag Kennung: 924129
gelesener Beitrag - ID 924129


Ich würde nie bei einem privaten Halsabschneider einziehen.
Auch wenn es die "bürgerliche Etikette" so erwartet.

Nee Ne

Die Lösung lautet Wohnungsgesellschaft oder Baugenossenschaft.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Aschemännl: 21.07.2018 00:08.



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