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RudiRatlos hat am 02. August 2011 um 00:55 Uhr folgendes geschrieben:
Fünf Männer, die in Celle nach schweren Straftaten in Sicherungsverwahrung sitzen, haben einen Hungerstreik begonnen – für freien Internetzugang, unbeaufsichtigten Damenbesuch und Pay-TV. Ihre Forderungen begründen sie mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
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Wenn das Bundesverfassungsgericht das in einem Urteil fixiert hat, kann der gemeine Deutsche nicht mehr viel dazu sagen.
Außer....da schließt meine Frage an, wenn Frauen Sicherheitsverwahrung haben, steht ihnen natürlich auch Herrenbesuch unbeaufsichtigt zu, oder näh?
Beiden muss also "das bisschen hin und her" laut Gerichtsurteil gewährleistet werden.
Dabei Internet oder Fernsehen gucken natürlich auch.
Für das Internet kann man ihnen ja die Tastatur konfiszieren und nur die Maus lassen.
Was ist aber nun mit den Gläubigen, dürfen sie in die Kirche oder können sie in die Moschee?
Frettchen
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 07.08.2011 09:20.
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