|
Das deutsche Tierschutzgesetz stammt von 1972 und wurde zuletzt 2014 aktualisiert.
In §1 heißt es:
Zitat: |
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. |
[Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tiersc...R012770972.html]
Mir erscheint der Begriff „vernünftiger Grund“ etwas schwammig.
§ 4 (1)
Zitat: |
Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. |
[Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tiersc...R012770972.html]
Vögel haben Wirbel.
Da frage ich mich nun, ob das SCHREDDERN von Vögeln [Eintagsküken] mit den Paragrafen in Einklang zu bringen ist.
Gibt es dazu einen wie in §1 geforderten "vernünftigen Grund"?
Und kann man beim SCHREDDERN von Vögeln [Eintagsküken] wie in § 4(1) gefordert von "wirksamer Schmerzausschaltung" sprechen?
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt [CSU] gab im März bekannt, dass in Deutschland jährlich rund 45 Millionen männliche Hühnerküken geschreddert werden.
Der "vernünftige Grund" dafür ist, dass sie keine Eier legen können und als Masthähnchen nicht so wirtschaftlich wie bestimmte Turbozüchtungen sind.
Sie sind Lege-Züchtungen und brauchen deshalb länger, um Fleisch anzusetzen.
Zeit, die Profitgierige nicht haben wollen.
Profit geht über Tierleben.
Landwirtschaftsminister Schmidt fand das möglicherweise kurzfristig auch irgendwie unethisch, kündigte an etwas zu unternehmen.
Aber die profitgierigen Hähnchenmäster intervenierten schnell und erfolgreich.
Eine gewaltige Menge an lebenden Wirbeltieren werden also weiter auf widerliche Weise getötet.
Weil es einige Cent mehr kosten würde sie als Ei zu essen, bevor sie ausgeschlüpft sind.
Zitat: |
Allein in den vergangenen zehn Jahren sind über 213 Millionen Küken qualvoll getötet worden - das sind 2400 Küken pro Stunde. Denn für die Lebensmittelindustrie sind die männlichen Küken von hochgezüchteten Legehennenlinien nicht zu gebrauchen. Das geht aus einer Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Grüne Anfrage hervor. Der Bundesregierung das qualvolle Töten schon seit Jahren bekannt. Dennoch versteckt sie sich seit spätestens 2008 hinter wohlklingenden Willensbekundungen. Passiert ist bisher nichts und das massenhafte Töten geht mit Billigung von Union und SPD weiter.
...
Deshalb muss die Bundesregierung das Töten von Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen untersagen. Dazu muss das Bundestierschutzgesetz zügig geändert werden. Bundesagrarminister Schmidt ist gefordert, endlich Regeln zu schaffen, die das Töten und Schreddern der Küken stoppt. Allein die Ankündigung, bis Ostern einen Aktionsplan vorzulegen, reicht dafür nicht aus. Schmidt muss sich gegen die Lobby der Hühnerbarone endlich durchsetzen und klare gesetzliche Regelungen schaffen. |
[Quelle: https://www.gruene-bundestag.de/uploads/...erkarte_web.pdf]
Da waren die Grünen wohl zu sehr optimistisch.
Schmidt knickte nur Wochen später ein vor den Profigierigen.
Zitat: |
"Das scheint nur ein PR-Gag des Ministers gewesen zu sein", kritisiert Grünen-Parlamentarier Oliver Krischer. "Schon heute ist die Geschlechtserkennung im Ei möglich, sie ist nur teurer als das Kükenschreddern." |
[Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/mini...-a-1035157.html]
Plötzlich sieht die Merkel-Junta "keinen Handlungsbedarf" mehr.
Profitgier setzt sich gegen die Moral durch, auch wenn sie wie im Fall des Kükenschredderns klar gegen deutsche Gesetze verstoßen.
Aber Legal, illegal, scheißegal -wenn es um den Profit geht!
Es ist das widerliche System, in dem widerliche Menschen ihre widerlichen Motive ausleben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 25.05.2015 11:01.
|