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Zum Ende der Seite springen Kein Überstundengeld für Hartz-Probearbeiter
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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



18.07.2007 ~ 17:50 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Kein Überstundengeld für Hartz-Probearbeiter Beitrag Kennung: 54484
gelesener Beitrag - ID 54484


Welch ein Glück das wir in einem Rechtsstaat leben!! Interessanter Artikel der zum Nachdenken über unseren "Rechtsstaat" anregt.

Zitat:

Während einer Erprobung haben Empfänger des Arbeitslosengeldes II nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden. Zwischen dem Betrieb und dem zu erprobenden Arbeitslosen entstehe keinerlei Rechtsbeziehung, begründete das Gericht sein am Freitag in Darmstadt veröffentlichtes Urteil. Es lehnte daher wie die Vorinstanz die Forderung eines Mannes auf 900 Euro Entgelt für Überstunden ab, die er nach eigenen Angaben in einem Metallbetrieb während der Erprobung geleistet hatte. (Az.: 12 Sa 772/06)
Der Kläger könne sich höchstens an die Arbeitsagentur wenden, wenn er meine, zu stark beansprucht worden zu sein, erklärten die Richter. Ein Überstundenverbot für Probearbeiter gebe es nicht. Es sei im Gegenteil eher so, dass auch die Belastbarkeit des Arbeitnehmers und seine Bereitschaft zu Mehrarbeit Gegenstand der Belastungsprobe sein könnten. Der Kläger hatte die Auffassung vertreten, täglich nur acht Stunden arbeiten zu müssen und darüber hinaus Anspruch auf Bezahlung zu haben.

http://www.journalmed.de/newsview.php?id=18109



Ist das nicht klasse? Der Kläger vertrat also die Auffassung, dass er bei geleisteten Überstunden/Mehrstunden einen Anspruch auf deren Bezahlung habe. Eigentlich sollte ja jede Tätigkeit entlohnt werden, jedenfalls urteilten andere Gerichte schon mehrfach in diese Richtung. Daher bliebe nur noch der Gang zur nächsten Instanz, um den Missbrauch von Arbeitnehmern (hier Arbeitsuchenden) zu vermeiden, denn dieser wird mit diesem Urteil sicherlich Vorschub geleistet.



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