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Die Lüftung in den Wohnungen ist seit der Fenstererneuerung durch luftdichte Fenster vollkommen unzureichend. Was schert den Vermieter auch die Bauordnung oder die DIN 1946-6 2009 einzuhalten wenn der Gesetzgeber und Justiz es tolerieren. Es kostet ja nur die Gesundheit der Bürger, aber was schert die schon solcherart Körperverletzung, da gibt es ja noch schlimmere Zustände.
Siehe:
http://www.bosy-online.de/DIN_1946-6-Wohnungslueftung.htm
Zitat: |
Haftungsrisiken
Selbst bei strikter Einhaltung der Vorgaben kann es sein, dass für die Herstellung eines hygienischen Raumklimas die notwendige aktive Fensterlüftung, die sich auch aus dem Lüftungskonzept ergibt, als unzumutbar eingeschätzt wird. So stufen zum Beispiel die Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften am Tag als kritisch bzw. als nicht zumutbar ein.
Kritisch wird die Lage auch bei milden Wintern, bei Windstille und in den Übergangsjahreszeiten. Die geringeren Temperaturunterschiede zwischen Wohnungs- und Außenluft verlangsamen den Luftaustausch. Reicht ein 10-minütiges Lüften bei kaltem Wetter aus, um die Raumluft einmal komplett auszuwechseln, reduziert sich die Luftwechselrate bei milderen Temperaturen drastisch. Schon bei 0 °Celsius können aus hygienischer Sicht deutlich mehr Lüftungen pro Tag erforderlich sein. Solch häufiges Lüften ist den Bewohnern nach der heutigen Rechtsprechung nicht zuzumuten. |
Siehe auch Schimmelwächter:
http://www.luftdicht.de/schimmelwaechter.htm
Siehe:
http://www.baubiologie.net/uploads/media...gskonzepten.pdf
Zitat: |
Bis zu 40% der Mehrfamilienhäuser im Altbaubestand mit veraltetem Wärmeschutz, welche jedoch mit modernen Fenstern ausgerüstet wurden, sollen sichtbaren Schimmelpilzbefall aufweisen. Befragungsresultate von 53 großen Wohnungsgesellschaften1, welche zusammen über 500.000 Wohnungen verwalten, geben an, dass nach dem Fensteraustausch in 70 % der Wohnungen Schimmelbefall auftrat. Insgesamt geben die Wohnungsbaugesellschaften an, dass gut 10 % aller Wohnungen, also Neubau und Altbau zusammen, einen Schimmelbefall aufweisen. |
Für das Bad allein sind mindestens ein Zehnfacher Luftwechsel bzw. 60m³ pro Stunde erforderlich. pro m² Wohnungsgrundfläche kommen dann nochnals ca. 0,75m³ pro m² hinzu. Bei 100m² sind das 135m³.
Geneau berechnet 100 x 0,5 x 2,65 = 132,5m³
Volumen Bad 1,63 x 2,15 x 2,50 = 8,76m³
Bei 10 fachem Luftwechsel 87,6m³
Siehe:
http://www.baumarkt.de/nxs/6556///baumarkt/schablone1/Frische-Luft-in-innen-liegenden-Baedern
Das sagt die DIN zur Entlüftung von innenliegenden Bädern
Für die Entlüftung innen liegender Bäder und Toilettenräume ohne Außenfenster gibt es DIN-Vorschriften, die einen hygienisch ausreichenden Luftaustausch gewährleisten sollen. Demnach muss ein Mindestvolumen an verbrauchter Luft abtransportiert werden: In innen liegenden Bäder müssen während der Einschaltzeit des Ventilators 60 m³/h und nach dem Ausschalten des Ventilators weitere 5 m³ Luft (durch den Nachlauf des Ventilators) abgeführt werden. Wird das Bad mindestens 12 Stunden am Tag entlüftet, reicht ein Entlüftungsvolumen von 40 m³/h aus. Für Toilettenräume ohne Außenfenster gilt die Hälfte der genannten Werte (DIN 18017 T3).
http://www.downloads.fgk.de/159_SR_Wohnungslueftung.pdf
http://www.baulinks.de/webplugin/2003/1095.php4
DIN 1946-6, Lüftung von Wohnungen
Entlüftung innenliegender Bäder
DIN18017-3, Lüftung von Bädern und Toiletten ohne Außenfenster, ist in der Formu-lierung sehr eindeutig: Im Anwendungsbe-reich setzt sie voraus, dass die Zuluft ohnebesondere Zulufteinrichtungen über Un-dichtheiten in den Außenbauteilen nach-strömen kann. Als Obergrenze, sprich ma-ximale Undichtheit der Außenbauteile wirdhier ein 0,8-facher Luftwechsel bezogenauf die gesamte Wohnung angegeben.
Siehe:
http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Richtlinie%20fensterlose%20L%C3%BCftung.pdf
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG L 204 S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. EG L 363 S. 81)geändert worden ist, sind beachtet worden.
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/nrw/liw_ges.htm
http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-698-luftwechselrate.html
Nur zur Info:
http://www.sbz-online.de/gentner.dll/Nur-mit-genuegend-Zuluft-effizient_MTUyMzgy.PDF
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Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SirBernd: 27.08.2012 12:04.
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