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Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz
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holgersheim
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FT-Nutzer
1.252 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Gera
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31.03.2010 ~ 17:02 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
163 erhaltene Danksagungen
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Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz |
Beitrag Kennung: 393708
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Zitat: |
Um den Bürgern mehr direkte Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu geben, schlägt die Linksfraktion in einem Gesetzentwurf (17/1199) eine ”dreistufige Volksgesetzgebung“ vor. Die Abgeordneten wollen einen neuen Artikel ins Grundgesetz einfügen: Über das Instrument der Volksinitiative könnten demnach 100.000 Wahlberechtige beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen und hätten das Recht auf Anhörung im Plenum und seinen Ausschüssen. Lehne das Parlament die Initiative ab, sei frühestens nach zwei Monaten das Recht auf ein Volksbegehren zulässig, heißt es in dem Entwurf. Es käme zustande, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten ihm zugestimmt hätten. Ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes anstrebe, bedürfe der Zustimmung von zwei Millionen Wahlberechtigten, schlägt die Linksfraktion vor.
Einen Volksentscheid sieht der Entwurf vor, wenn das Parlament nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren entspricht. Der Bundestag könne auch einen Volksentscheid mit der Mehrheit seiner Abgeordneten ”zu einem von ihm behandelten politischen Gegenstand“ beschließen. Die Fraktionen des Bundestages könnten eigene Gesetzesvorlagen zum selben Gegenstand zur Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid braucht dem Entwurf der Linksfraktion zufolge die Mehrheit der Abstimmenden. Ein das Grundgesetz änderndes Gesetz brauche die Zustimmung von mindestens zwei Drittel des abgegebenen gültigen Stimmen. Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten müsse seine Stimme abgegeben haben.
Zu Begründung schreibt Die Linke, trotz der vorhandenen demokratischen Strukturen sei eine starke Politikverdrossenheit und eine daraus folgende geringe Beteiligung an den Bundestagswahlen festzustellen. Eine teilweise von den Problemen der Menschen ”abgehobene Politik“ und eine ”zunehmende Berufsmäßig der Interessenvertretung“ gegenüber der Politik schlössen viele Menschen von der Einflussnahme aus. Damit die Menschen tatsächlich dauerhaft selbstbestimmt und frei Einfluss darauf nehmen könnten, wie die gesellschaftlichen Probleme gelöst und die Chancen verwirklicht würden, bedürfe es weiterer demokratischer Einflussnahme. Diesen Ziel diene die Einführung einer Volksgesetzgebung.
Quelle: Presse Deutscher Bundestag |
Hervorragend.
Es gibt tatsächlich Alternativen die mittelfristig dazu können einen Kungelhaufen wie die Regierung Merkel/Westerwelle auf demokratischen Weg zu ersetzen.
Ich bin schon mal auf die abenteuerlichen Begründungen gespannt mit der schwarz/gelbe Fraktionen oder besser gesagt die Demokratiefeinde diese Gesetzesinitiative ablehnen werden.
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