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spidy hat am 31. Juli 2009 um 09:13 Uhr folgendes geschrieben:
Nein gibt es nicht, da müssen Deine Bekannten oder Du auf die Widerspruchsstelle der ARGE gehen, das Problem sollten Deine Bekannten die entstandene Nachzahlung nicht selbst leisten können wird der Vermieter, nach Ablauf der Frist die bis zur Fälligwerdung gegeben wurde, beginnen Mahnungen zu verschicken, was die Kosten so pö a pö weiter ansteigen lässt. Daher empfehle ich hier neben dem Widerspruch auch den Vermieter aufzusuchen und ihm das Problem zu schildern ratsam wäre in diesem Zusammenhang eine Ratenzahlung anzubieten! Wartet nicht bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Es laufen sonst sehr schnell Mahnkosten auf die am Ende von der ARGE nicht getragen werden. |
ich ärgere mich gerade, dass ich die seite nicht finde, wo es tatsächlich muster für alles mögliche gibt
und was den post von spidy betrifft, so hat er leider recht, die kosten wachsen mächtig.
und ich empfehle, dem vermieter das nach einem kurzen anruf das auch schriftlich zukommen zu lassen. gibts eigentlich noch das sozialamt? es bestünde nach (am besten einem formlos schriftlichen antrag und persönlicher vorstellung) vielleicht die möglichkeit einer vorleistung. das ist allerdings kulanzsache,also nicht gesetzlich (wenn ich richtig informiert bin)
in den schreiben lasse auch das einfließen,was spidy schon ansprach, die situation und vor allem den stundungsvorschlag bzw. ratenzahlung....ich muss ganz fix die seite suchen
http://www.vordruck-vorlage.de/musterbri...pruch/index.php
das ist allerdings nicht DAS was ich meinte und noch suche
aber zumindest schon mal ein Rahmen
Widerspruch aussprechen gegen Besheid sowieso (am besten noch das zeichen "unser zeichen")
dann die situation und ein paar gesetze diesbezüglich zitieren, worauf du dich berufst und eine frist bieten.
und beiim vermieter die situaton schildern und es wäre noch was möglich,aber das flüster ich dir lieber
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von strubbel: 31.07.2009 11:54.
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