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Regelsatz 2020
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gastli
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FT-Nutzer
32.073 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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21.09.2019 ~ 22:20 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
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Regelsatz 2020 |
Beitrag Kennung: 963223
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Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben.
Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe:
Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020
RB Stufe 1 – 432 EUR [+ 8 Euro]
RB Stufe 2 – 389 EUR [+ 7 Euro]
RB Stufe 3 – 345 EUR [+ 6 Euro]
RB Stufe 4 – 328 EUR [+ 6 Euro]
RB Stufe 5 – 308 EUR [+ 6 Euro]
RB Stufe 6 – 250 EUR [+ 5 Euro]
Veränderung gegenüber 2019 in Klammern.
Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, Bildung und Teilhabe müsse erhöht werden,
es müsste eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen,
der Strom müsste bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen.
Auch vergessen ist die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfen und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweisgeräte, für Brillen.
All das wird vermutlich bei der Bundesratsabnickveranstaltung im November keine Rolle mehr spielen.
Der Paritätische Gesamtverband fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende.
Altersrentner, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige die dauerhaft von den SGB II/SGB XII - Leistungen leben müssen brauchen noch mehr, denn diese Personenkreise können nicht hinzuverdienen.
Dieser Mindestensforderung ist sich anzuschließen.
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