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RE: Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt |
Beitrag Kennung: 826335
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gastli hat am 06. Februar 2016 um 08:30 Uhr folgendes geschrieben:
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Urteil zu Handy-Datenvolumen: Unbegrenzt heißt wirklich unbegrenzt
Verspricht ein Telefonanbieter unbegrenztes Datenvolumen, muss er das auch liefern. Das Landgericht Potsdam hat entschieden: Eine Drosselung ab einer bestimmten Grenze ist nicht zulässig.
Sichert ein Mobilfunkprovider einem Kunden unbegrenztes Datenvolumen zu, darf er die Datengeschwindigkeit auch nach Überschreiten eines von ihm festgelegten Limits nicht extrem ausbremsen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az.: 2 O 148/14), teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mit.
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Auch eine Vertragsklausel, die den Provider schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte, erklärte das Gericht für unzulässig.
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[Wermutstropfen] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Es ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. |
Die Verträge sind so aufgebaut, dass es nur auf den ersten Blick unbegrenzt ist. Bei Vodafone ist es so der Tarif heißt Red 3GB, wo es eigentlich eingegeben wird, das eine Internet Fall für jedes Tarif es gibt, aber nach dem die 3 GB aufgebracht sind, steht es in den Verträgen, dass es zu einer Drosselung kommt, wo man bis auf 128KB pro Sekunde bekommen kann, und mit solcher Geschwindigkeit hast Du eigentlich Internet Flat, aber Du kaum eine Seite aufmachen kannst, weil es mehre Minuten dauern kann bis eine Seite mit mehren Grafiken und Animationen aufgerufen wird. In Endeffekt so ein Beschluss bring überhaupt nichts.
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