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Vergleichen Sie einmal:
Grundgesetz: (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
GG Ausführung in der Realität: (2)
http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2012/8.html
Nehmen wir dazu einmal Artikel 38
Nach (1)
Zitat: |
III.
Der Bundestag
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. |
Nach(2)
Zitat: |
III. Der Bundestag
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden auf Vorschlag der Parteien
zur Hälfte in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt,
zur anderen Hälfte per Zweitstimme mittelbar entsprechend ihres Ranges in der jeweiligen Parteihierarchie.
Sie vertreten im Namen des ganzen Volkes die Interessen ihre Parteispitze und sind - von im Einzelfall einzuräumenden Ausnahmen abgesehen - an Aufträge und Weisungen der Fraktionsführung gebunden.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. |
Interessant ist jeweils nur der Vergleich der Absätze (1). Na haben Sie gemerkt was los ist?
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.07.2014 10:31.
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