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Fragen Sie einmal die Vermieter wo die belegbaren Zahlen der Heizungsberechnung nach der Gebäudesanierung sind. Die Strafandrohungen vom Gesetzgeber, für nicht erfolgte Neuberechnungen sind in diesem Rechtssystem vollkommen irrelevant, weil Maßnahmen der Wärmedämmung nicht wirklich zu einer Abrechnung nach Verbrauch führen, deshalb haben die Vermieter ein Problem, sie müssen Wohnungsleerstand als beheizte Wohnungen abrechnen, das kostet ihnen ganz schön Geld. So ergeht es auch den Mietern, welche die Wohnungen nur zur Hälfte beheizen, per VDI 2077 wird sie auf Vollbeheizung umgerechnet. Die Mieter um eine nicht beheizte Wohnung haben natürlich auch Nachteile, denn deren wirklicher Verbrauch steigt.
So sieht es in Wirklichkeit mit einer Heizkostenabrechnung nach Verbrauch aus, das sind die praktisch belegbaren Zahlen; alles Schall und Rauch. So sieht es auch mit der Erfassungsrate von Heizkostenverteiler aus, diese Unterscheiden sich um 50%; dabei soll laut Abrechnung eine Einheit einer KWh entsprechen. Günstiger sind natürlich die Heizkostenverteiler, mit einer höheren Erfassungsrate (Zweifühlerheizkostenverteiler), für sparsame Mieter.
Siehe dazu:
http://www.as-gmbh.de/wissenswertes/frag...73-vorerfassung
http://www.berliner-mieterverein.de/rech...etter/fl074.htm
http://www.ra-sawal.de/Wordpress/?m=201201
Wer mehr darüber wissen möchte suche:
problematische Voraussetzungen Heizkostenabrechnung
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 24.12.2016 05:35.
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