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Schulabgänger aufgepasst...
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Mina
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FT-Nutzerin
32.032 geschriebene Beiträge
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Wohnort: ...
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16.04.2009 ~ 08:06 Uhr ~ Mina schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
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Schulabgänger aufgepasst... |
Beitrag Kennung: 248288
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Alle Schulabgänger des Jahres 2009, die ein Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen, müssen sich nach dem Schulabschluss nicht arbeitslos melden, wenn sie innerhalb der nächsten vier Monate entweder eine betriebliche oder schulische Ausbildung bzw. ein Studium beginnen oder den gesetzlichen Wehrdienst antreten.
Hintergrund ist eine Regelung der Rententräger, wonach Zeiten bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten anerkannt werden, ohne dass eine Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
Zur Sicherung von Rentenansprüchen oder von Kindergeld ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nur erforderlich, wenn
• der Schulabgänger keine Ausbildung in Aussicht hat und nicht bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend registriert ist,
• der Jugendliche eine Studienplatzabsage erhält und dadurch die Zeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird,
• aus sonstigen Gründen absehbar ist, dass der Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.
Eine Ausnahme zur dargestellten Regelung besteht dann, wenn eine Leistung der Agentur für Arbeit beantragt wird. In diesem Fall ist regelmäßig eine Arbeitslosmeldung erforderlich. Die für den Leistungsbezug erforderlichen Voraussetzungen müssen nachhttp://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?&_nav_id1=2508&_lang=de&id=106628gewiesen werden. Darüber hinaus muss man sich bis zur Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder des Wehrdienstes für alle im Einzelfall zumutbaren Tätigkeiten ggf. auch überregional zur Verfügung stellen.
Sven Richter
Agentur für Arbeit Altenburg
Link dazu: http://www.altenburgerland.de/sixcms/det...ng=de&id=106628
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