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Verbraucher & Service Die Maschen der Werbeanrufer
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Tom
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FT-Nutzer
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Wohnort: Skatstadt
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04.09.2008 ~ 12:14 Uhr ~ Tom schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
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Verbraucher & Service Die Maschen der Werbeanrufer |
Beitrag Kennung: 159915
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Zahllose Telefonkunden kennen es: Am anderen Ende der Leitung meldet sich eine freundliche Stimme und stellt ein scheinbar verlockendes Angebot in Aussicht. «Wir möchten Ihren Tarif optimieren. Wollen Sie nicht billiger telefonieren und surfen?» Auch wenn vom Flatrate-Kauderwelsch der Telefon-Profis oft nichts hängenbleibt, stimmen viele dem angeblichen Tarifschnäppchen schon nach wenigen Minuten zu. Und haben nicht selten später das Nachsehen.
Denn nicht alle Anrufer spielen mit offenen Karten. Beim Kampf um Kundschaft und Preise wird gern getrickst. Zum Ärgernis der Kunden: So mancher Angerufene ist plötzlich viel länger als vorher an seine Telefonfirma gebunden, hat manchmal gar einen ungewollten Anbieterwechsel am Hals. Viele finden überflüssige Zusatzbausteine auf der Rechnung. Nicht selten werden gerade älteren Menschen superschnelle DSL-Internet-Anschlüsse verkauft, die damit gar nichts anfangen können. Und so mancher hat schlimmstenfalls noch seine Kontodaten preisgegeben und ahnungslos einer Einzugsermächtigung zugestimmt.
«Das ist Geschäftemacherei und grenzt häufig schon an Betrug», warnt Markus Saller, Jurist der bayerischen Verbraucherzentrale. Ungebetene Werbeanrufe, so genanntes cold calling, sind nicht erlaubt. Trotzdem werden tausende Kunden tagtäglich damit über den Tisch gezogen. Obwohl diese mündlichen Verträge auf unlauterem Weg zustande kamen, sind sie meist gültig. Kunden, die zu spät oder gar nicht schriftlich widerrufen, sitzen darin dann fest.
Grundsätzlich gibt es für Telefonkunden bislang nur eine Möglichkeit zur Gegenwehr: Sofort auflegen, wenn der freundliche Tarifoptimierer anruft. Wer seine Telefon- und Internetrechnung drücken wolle, sollte sich selbst bei seiner Telefongesellschaft um einen günstigeren Tarif kümmern, rät Bettina Seute vom Online-Ratgebermagazin teltarif.de - und sich zudem bei den Wettbewerbern am Markt umschauen. Internet-Rechner und Verbraucherzentralen helfen zudem beim Vergleichen.
Zahlen bis zum Schluss
Werbeanrufe sollten in jedem Fall ignoriert werden, empfiehlt Saller. Auch wenn das Sparangebot noch so seriös präsentiert werde. Völlig uneigennützig bietet kaum eine Gesellschaft eine Verbilligung an, wie Saller aus seiner Erfahrung weiß. Die neueste Masche sei, neue Tarife still und leise mit einer zweijährigen Laufzeit zu verknüpfen, wie es im Handy-Bereich schon lange üblich sei. Im Telefonat erfahre der Kunde davon aber in aller Regel nichts. Der Vorteil für den Anbieter: Der Kundenstamm wird längerfristig gesichert, der Sparvorschlag weckt Akzeptanz und Vertrauen.
Der Nachteil für die Kundschaft: Wer umzieht oder zum noch billigeren Anbieter wechseln will, hat kein Recht mehr auf eine vorzeitige Kündigung. Er kann bis zum letzten Tag für seine Grundgebühr zur Kasse gebeten werden. Das sei häufig der Fall, wenn zwei Menschen zusammenziehen und ein Vertrag überflüssig werde, erklärt Saller. Oder wenn der Anbieter am neuen Ort keinen Anschluss schalten kann.
Fragwürdig ist auch diese Vertriebsmethode: Verbrauchern wird von Anfang an großzügig die Zusendung von weiteren Informationen angeboten zur Prüfung in aller Ruhe. Stimmt der Angerufene ausdrücklich zu, wird ihm gleich eine Auftragsbestätigung zugeschickt und wenig später eine Rechnung.
Damit habe der überrumpelte Verbraucher einen ungewollten Preselection-Vertrag am Bein, also die feste Umstellung auf einen anderen Anbieter, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Da wieder rauszukommen, sei gar nicht so einfach.
Gesetzesänderung angekündigt
Laien könnten bei einem Telefongespräch gar nicht durchblicken, was es mit all den Flatrates, Super-Sonder-Aktionen und Komplettpaketen auf sich habe, warnt auch Bettina Seute und fügt hinzu: «Deshalb nie unbedarft mit dem netten Tarifoptimierer plaudern.» Und niemals Kontodaten herausgeben.
Ab 2009 soll ein neues Gesetz für Besserung sorgen. Geplant ist beispielsweise, dass Anrufer ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen. Oder dass das Widerrufsrecht bei Telefonverträgen ausgedehnt wird. Dass ein Vertrag aber nur dann wirksam wird, wenn der Kunde ihn nach eingehender Prüfung schriftlich bestätigt, sei nicht der Fall, kritisieren Verbraucherschützer.
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