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Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
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Kleingartenrecht
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DrPeter
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FT-Nutzer
10 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Hartmannsdorf
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02.01.2007 ~ 15:28 Uhr ~ DrPeter schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 12.02.2008
1 erhaltene Danksagungen
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Kleingartenrecht |
Beitrag Kennung: 34677
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Achtung beim Kleingartenkauf !
Das Landgericht Gera hat kürzlich in einem insoweit präjudiziellen Urteil entschieden, daß auch bei einem so überschriebenen Vertrag, grundsätzlich kein Kaufvertrag im Rechtssinne vorliegt, wenn für Baulichkeiten (z.B. Gartenhäuser, Schuppen) und Anpflanzungen in einem Kleingarten vom Nachpächter an den Vorpächter mit Zustimmung des Kleingartenvereins Zahlungen vereinbart worden sind.
Es handelt sich vielmehr in der Regel um einen Vertrag zur Übertragung von Entschädigungsansprüchen des Vorpächters gegenüber dem Kleingartenverein aus Werterhöhungen auf den Nachpächter.
Aus diesem Grunde stehen dem Nachpächter in diesen Fällen auch keine Gewährleistungs- oder andere Ansprüche aus dem Kaufvertragsrecht zu, wenn sich später herausstellt, daß die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt oder ganzlich unterblieben ist.
Peter
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