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RE: Autonomes Fahren |
Beitrag Kennung: 1031279
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Fast gut so!
§1f (1) ist mit dieser Formulierung gefährlich für Käufer eines solchen Fahrzeuges.
Was passiert, wenn der Hersteller pleite geht oder anders vom Markt verschwindet. Dann wird er den hier genannten Pflichten nicht mehr nachkommen. Erlischt dann die Betriebserlaubnis für mein Auto, weil es vom Hersteller nicht mehr supportet und mit Updates versorgt wird?
Bei §1g (1) vermisse ich allerdings eine angemessene Frist, wann die Daten wieder gelöscht werden dürfen. Nach zwei Jahren interessiert es wohl kaum noch jemanden, ob sich das Fahrzeug um 9:36 Uhr bei der Waldmeisterei zu stark in die Kurve gelegt hat.
In §1g (2) darf dann gerne eine längere Frist vorgesehen werden.
Pfiffikus,
der findet, dass dieses Gesetz gerade noch rechtzeitig kommt
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